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TS-Schießkurse

Alle Teilnehmer müssen am Tag des Lehrganges eine Erlaubnis nach §27 SprengG-den sogenannten „Pulverschein“- vorweisen. Der Lehrgang zielt auf das Erlernen der einzelnen Stationen von
der leeren Hülse bis zur fertigen Patrone ab.
Das dazu notwendige Hintergrundwissen und die einzelnen Arbeitsschritte werden im Detail erläutert und in der Praxis einstudiert. Bei entsprechender Teilnehmerzahl können diese Kurse im gesamten Bundesgebiet angeboten werden. Bei Fragen einfach das Kontaktformular nutzen.

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